Das OPSY-Prinzip
1.
Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen sind ebenso auf unsere Hilfe angewiesen wie solche mit körperlichen Beschwerden. Um ihnen zu helfen, sind auch Massnahmen erforderlich, welche nicht von den Krankenkassen oder anderen Leistungsträgern übernommen werden. Hier kann OPSY helfen.
2.
Therapie ist meist der Ort, wo ein passendes Spielzeug, ein fehlendes Instrument oder ein benötigter Geldbetrag auffällt. Keine Kasse, Behörde oder Rente will den fehlenden Betrag finanzieren. Die Therapieperson kann sich in einem solchen Fall an OPSY wenden.
3.
Antrag heisst das benötigte Formular, welches als PDF-Datei heruntergeladen und vom Therapeuten mit einer Begründung vollständig ausgefüllt an die angegebene Adresse eingereicht werden kann.
4.
OPSY-Vorstand entscheidet entsprechend seinen Statuten und festgelegten Regeln, ob die Mittel für eine sinnvolle Unterstützung gesprochen werden. Im Falle einer Ablehnung wird diese per E-Mail begründet.
5.
Unterstützungsbeitrag von OPSY wird auf das entsprechende Konto überwiesen und von einer Therapieperson oder einem Elternteil eingelöst – damit es weiter OPSY geht!
Unterstützung beantragen:
Antragsformular